Presse & Medien: WR vom 03.11.2008, Susanne Illhardt
Wer braucht einen Energieausweis?
Der neue Energieausweis: dem Hausbesitzer graust davor und der Mieter fragt sich, was er damit zu tun hat. Kurz: beim Thema Energieausweis besteht großer Beratungsbedarf.
Das merkt auch die Verbraucherberatung an der Altenaer Straße: Die Energieberatungen, die immer montags stattfinden, sind ausgebucht, so Magdalene Ermert, Leiterin der Verbraucherberatung, und Architektin Dipl.-Ing. Andrea Blömer.
Seit Oktober 2007 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft. Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer das Gebäude nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen Energieausweis.
Für alle anderen gilt: Der Energieausweis muss seit dem 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die vor 1965 gebaut wurden, bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf vorgelegt werden. Für Gebäude nach 1965 gilt das ab 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009.
Bedarf oder Verbrauch?
Der Energieausweis wird entweder auf der Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt - wobei letzterer relativ ist. Der Energiebedarf wird anhand verschiedener Fakten errechnet: Alter des Gebäudes, Fenster, Dämmung, Baustoff, und, und, und - also recht unübersichtlich.
Aus diesem Grund raten Magdalene Ermert und Andrea Blömer zu einer Beratung - nachdem man sich erst einmal grundsätzlich über das Thema schlau gemacht hat. Das ist zum Beispiel mit der Broschüre -Der Energieausweis- möglich, die für 5 Euro bei der Verbraucherberatung erhältlich ist. Weitere Informationen gibt es bei der Verbraucherberatung, Altenaer Straße 5, Telefon 2 71 97, oder www.vz-nrw.de/luedenscheid
An den Fachmann wenden
Wichtige Informationen bietet der Energieausweis für Kauf- oder Mietinteressenten. Sie können anhand des Ausweises sehen, wieviel Energie ein Gebäude verbraucht.
Wer einen Energieausweis ausstellen lässt, sollte sich an einen unabhängigen Fachmann wenden. Dazu sollte man sich vorher eingehend informieren. Ein Energiebedarfsausweis kostet 300 bis 1000 Euro.